[...] Mit lediglich ein paar kosmetischen
Änderungen wurde das Gesetz beschlossen, ebenso wie eine Änderung des
Telemediengesetzes, nach dem künftig Nutzerverhalten ausgespäht werden kann.
Im Windschatten der „Ehe für alle“ hat die Große
Koalition außerdem nach ein paar kleinen Nachbesserungen den Staatstrojaner
durchgedrückt, noch dazu versteckt als angebliche Ergänzung eines bereits
beschlossenen Gesetzes, in dem es lediglich um die praxistaugliche Gestaltung
des Strafverfahrens ging, um garantiert jede Debatte darüber zu umgehen. Der
Bundesrat, der somit keine Möglichkeit erhielt, sich im Vorfeld dazu zu äußern,
hat erbärmlicherweise nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Gesetz
zu kippen. Nun dürfen also Polizeibehörden bereits bei der Verbreitung von
Schriften, in denen zum Konsum illegaler Drogen aufgefordert wird, private
Computer und Smartphones hacken, mit Schadsoftware versehen, verwanzen,
ausspähen und heimlich Mikrofon und Kamera einschalten. Auch die Geräte
unbeteiligter Dritter dürfen derart durchleuchtet werden, sofern „auf Grund
bestimmter Tatsachen“ der Verdacht besteht, dass ein Verdächtiger diese Geräte
mit benutzt. Und zur Gefahrenabwehr, die ebenfalls schwammig definiert ist,
dürfen derartige Eingriffe in die Grundrechte der Bürger sogar fast grenzenlos
eingesetzt werden.
Geheimdienste erhalten ebenfalls durch die
Hintertür anderer Gesetze erweiterte Befugnisse. Außerdem gibt es das
KFZ-Kennzeichenscanning, die Vorratsdatenspeicherung, die Überwachungspraxis
des BND und etliches mehr. Und nach dem „Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls“
darf die Polizei in Zukunft überall, wo es zu einem Einbruch gekommen ist, die
Daten sämtlicher Mobiltelefone in den Funkzellen der Umgebung speichern und
auswerten. Geplant ist außerdem eine Vorratsdatenspeicherung für Postsendungen,
die Erfassung aller Reisebewegungen, flächendeckende Gesichtserkennung,
Datenverknüpfungen und und und. [...]
Der
Artikel ist zur Gänze lesenswert.