Schweiz: Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht
Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung
handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung,
die das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre schwerwiegend verletzt.
Das Anwaltsgeheimnis und das Arztgeheimnis werden ausgehöhlt. Die
Kabelaufklärung verletzt die Unschuldsvermutung und das
Verhältnismässigkeitsprinzip.
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