Dienstag, 14. November 2017

Schweiz: Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht


Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung, die das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre schwerwiegend verletzt. Das Anwaltsgeheimnis und das Arztgeheimnis werden ausgehöhlt. Die Kabelaufklärung verletzt die Unschuldsvermutung und das Verhältnismässigkeitsprinzip.
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