Bankgeheimnis komplett gestrichen
Ohne größere Medienaufmerksamkeit hat der Bundesrat diesen Monat mit dem von ihm genehmigten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) das fast 400 Jahre währende Bankgeheimnis abgeschafft. Artikel 1 Nummer 2 des StUmgBG
streicht nämlich vollständig den bisherigen § 30a der Abgabenordnung
("Schutz von Bankkunden"), dessen Absatz 1 die Finanzbehörden bislang
mahnte, " bei der Ermittlung des Sachverhalts […] auf das
Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden
besonders Rücksicht zu nehmen."
Hier zum Artikel