Am 15. Juli läuft der die Verlängerung des Ausnahmezustands aus.
Macron hatte bereits angekündigt, dass er das Parlament um eine nächste
Verlängerung bitten wolle, weil man erst gesetzliche Grundlagen dafür
schaffen wolle, dass Frankreich auf einen Stopp des Ausnahmezustands gut
vorbereitet sei.
Ein Leak des neuen Gesetzesprojekts
an Le Monde führt nun der Öffentlichkeit vor Augen, welche Maßnahmen
die neue Regierung plant, um die Fallhöhe nach Aufhebung des
Ausnahmezustands möglichst klein zu halten.
Die Absicht der Regierung besteht kurz gesagt darin, den
Ausnahmezustand künftig im gemeinen Recht (droit commun) und nicht mehr
in der Verfassung zu regeln und zweitens dem Prinzip zu folgen, die
Justiz auf Abstand zu halten.
Der Innenminister und die Präfekten können eine ganze Serie von
Maßnahmen entscheiden, ohne sich mit einem Richter darüber
auseinandersetzen zu müssen, ob Bürgerrechte gewahrt bleiben.
Hier findet man den ganzen Artikel.